Treibhausgasemissionen tragen zum Klimawandel bei — Wälder können hingegen eine wichtige Rolle für Klima und Biodiversität spielen – doch lassen sich Emissionen und Kompensationsmaßnahmen tatsächlich direkt miteinander vergleichen?
Die neue EU-Regulierung verschärft die Anforderungen an solche Klimaclaims deutlich.. Bild: ©Dee karen | Stock.Adobe.com
Schärfere Richtlinien gegen Greenwashing
Im März 2024 ist die EU Green Claims Directive zum Schutz gegen Greenwashing in Kraft getreten und bis zum September 2026 müssen die dortigen Richtlinien von den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten ins Gesetz integriert und umgesetzt werden. Umweltbezogene Aussagen sollen künftig klarer belegt und transparenter kommuniziert werden. Etwas, das wir bei Green PearlsⓇ klar begrüßen!
EU schränkt die Werbung mit dem Begriff “CO2-neutral” ein
Du fliegst von A nach B und verpestet dafür die Atmosphäre mit klimaschädlichen Emissionen Anschließend zahlst du dann für eine Kompensation -Bedeutet eine Kompensation automatisch, dass die Emissionen ausgeglichen sind? Diese Betrachtung ist ebenso einfach wie weit verbreitet – aus wissenschaftlicher und regulatorischer Sicht greift diese Betrachtung häufig zu kurz.! Insbesondere, da die Emissionen deines Flugs längst in der Luft sind und nicht einfach von einem Stück geschütztem Urwald unmittelbar ausgeglichen werden! Hinzu kommt, dass diese Emissionen nicht nur CO2 sind, sondern beispielsweise auch Stickoxide (NOx), Wasserdampf und Aerosolpartikel enthalten. Aus wissenschaftlicher und regulatorischer Sicht greifen solche vereinfachten Vergleichsmodelle jedoch häufig zu kurz.
Die neuen EU-Vorgaben verschärfen die Anforderungen an Begriffe wie „klimaneutral“ oder „CO₂-neutral“, insbesondere wenn diese hauptsächlich auf Kompensationsmaßnahmen beruhen.
Wird der Begriff “klimaneutral” erlaubt bleiben?
Da die Gesetze noch nicht in Kraft sind, besteht aktuell noch Unklarheit darüber, was sich zukünftig “klimaneutral” nennen darf. Die regulatorische Entwicklung deutet darauf hin, dass reine Kompensationsmaßnahmen künftig nicht mehr genügen werden. Es muss alles dafür getan werden, dass vermeidbare Emissionen auch tatsächlich vermieden werden. Dies kann zum Beispiel durch den (eigenen) Ausbau von erneuerbaren Energien geschehen, durch technischen Fortschritt, neue Materialien, die Verkürzung von Lieferwegen, Verzicht auf Verpackung und weitere Dinge.
Es sieht allerdings so aus, als dürften Unternehmen, die aktiv an der Energiewende und am Umweltschutz beteiligt sind, und wie beispielsweise unserer Green PearlsⓇ Unterkünfte das Hotel Milano Scala oder das OLM Nature Escape ihren Strom komplett selbst erzeugen, weiterhin mit dem Wort “klimaneutral” werben.
Einige Kritiker*innen ordern allerdings deutlich strengere Regeln oder Einschränkungen für den Begriff.wollen den Begriff allerdings ganz verbieten.
Fremde Klimaprojekte sind der letzte Schritt
Dass externe Klimaprojekte allein nicht ausreichen, betonen inzwischen auch viele Organisationen aus dem Klimaschutzbereich. sagt z. B. auch Atmosfair. Atmosfair bietet Privatpersonen und Unternehmen die Möglichkeit, über eigene Klimaprojekte ihre Emissionen zu kompensieren. Dabei wird kein Wald gepflanzt, sondern stattdessen der Ausbau von Solarenergie gefördert oder sozial geprägte Umweltprojekte unterstützt, bei denen ärmere Bevölkerungsgruppen z. B. effizientere Öfen erhalten oder lernen, Biomasse zu verwenden.
Fazit
Klimaneutralität basiert nicht allein auf Kompensationsmaßnahmen. Die neuen EU-Richtlinien machen dies deutlich und unterstützen damit auch den nachhaltigen Tourismus ohne Greenwashing, für den wir uns hier im Green Travel Blog einsetzen. Unternehmen sollten zunächst bei sich selbst anfangen und zunächst versuchen, umweltschädliche Emissionen ganz zu vermeiden oder zu verringern. Danach sollte die Unterstützung von Klimaprojekten natürlich ergänzend Teil einer umfassenderen Klimastrategie sein. Und das gleiche gilt natürlich auch für uns als Privatpersonen 🙂



