Seien wir ehrlich, die meisten von uns lassen sich hin und wieder dazu verleiten, als Erinnerung an eine schöne Reise nicht nur Fotos, sondern auch etwas „Handfestes“ mitnehmen zu wollen. Dass diese Reisesouvenirs dann leider oft als Staubfänger in irgendeiner Ecke des Hauses landen, wollen wir an dieser Stelle mal ignorieren 😀 Denn heute soll es darum gehen, worauf man achten muss, wenn man im Urlaub Federn sammeln will. BILD: ©dimedrol68 | Stock.Adobe.com
Gesetzgebung in Deutschland: Federn sammeln ist verboten
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass in Deutschland das Sammeln und der Besitz von Vogelfedern ohne Genehmigung generell verboten sind. Dies liegt daran, dass alle einheimischen Vogelarten als geschützt gelten und der Besitz von Teilen geschützter Arten nach § 44 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz unter Strafe gestellt ist. Das mag übertrieben klingen, ist aber einfach der Tatsache geschuldet, dass sich im Nachhinein nur schwer feststellen lässt, ob die Federn gefunden oder anderweitig erlangt wurden. Es gilt also dem Tierwohl.
Ist Federn sammeln auf Reisen erlaubt?
Ob die Gesetzgebung am Urlaubsort ähnlich ist wie in Deutschland, muss im Einzelfall geprüft werden. Die Rechtslage ist da weltweit sehr unterschiedlich. So ist beispielsweise das Sammeln von Vogelfedern in den USA grundsätzlich verboten. Weitaus problematischer ist jedoch die Einreise in die EU, denn hier gilt seit 2015 die „Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora“ (CITES). Dabei handelt es sich um ein internationales Abkommen zwischen 184 Staaten, das unter anderem den Handel, die Einfuhr und die Zugehörigkeit geschützter Arten regelt. Es legt fest, dass für die Einfuhr von geschützten Tieren, deren Teilen oder Erzeugnissen aus tierischem Material Bescheinigungen oder Genehmigungen erforderlich sind. Die genauen Einfuhrbestimmungen hängen dabei von der Einstufung der Arten in drei verschiedene Schutzstufen ab, die in den Anhängen von CITES aufgelistet sind.
Fallen die Federn einer Vogelart in eine der drei Kategorien, kann es schnell zu Problemen mit dem Zoll kommen, wenn die erforderlichen Dokumente nicht vorliegen. Die Federn werden beschlagnahmt und man muss mit einer Geldstrafe und in seltenen Fällen sogar mit einer Gefängnisstrafe rechnen. Wichtig ist auch anzumerken, dass solche Bescheinigungen und Genehmigungen nur von Behörden ausgestellt werden können. Wenn man also ein Souvenir mit Federn bei einem*r Händler*in kauft, reicht eine Bescheinigung vom Geschäft nicht aus.
Fazit
Wir empfehlen dir, die Federn wie auch Sand einfach liegen zu lassen und ein anderes Souvenir (Staubfänger :D) als Erinnerung an die Reise zu wählen. Denn auch wenn man glaubt, dass die Federn von einer Vogelart stammen, die nicht unter CITES fällt, kann man sich als Laie irren und so Stress und Kosten verursachen. Außerdem sollte man sich überlegen, ob sich das Risiko bzw. der mögliche Aufwand, die entsprechenden Papiere zu beschaffen, für ein Reisesouvenir lohnt.



